Als PreisträgerIn erhalten Sie mit der Einladung zur Preisverleihung eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Dienststelle vorlegen. Wer nicht unter den Preisträgern ist, wird ebenfalls benachrichtigt – aber ohne Bescheinigung für eine Dienstreise.
Als PreisträgerIn erhalten Sie mit der Einladung zur Preisverleihung eine Bescheinigung, die Sie Ihrer Dienststelle vorlegen. Wer nicht unter den Preisträgern ist, wird ebenfalls benachrichtigt – aber ohne Bescheinigung für eine Dienstreise.